Kosten

Privatversicherte und Behilfeberechtigte

Bitte nehmen Sie vor unserem ersten Kennenlernen Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung auf und klären die für Ihren Tarif geltenden Bedingungen zwecks Aufnahme einer Verhaltenstherapie. 

In meiner Rechnungsstellung richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Ich mache darauf aufmerksam, dass ich direkt mit der hauptversicherten Person einen Honorarvertrag abschließe. Je nach Versicherungstarif entstehen Ihnen Kosten im Sinne des Selbstbehaltes.

Selbstzahler:innen

Wenn Sie für sich/ für Ihr Kind eine Behandlung oder Beratung außerhalb des Kassensystems wünschen, so klären wir vor dem ersten Kennenlernen telefonisch die zu erwartenden Kosten, die sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psycho­therapeut*innen (GOP) orientieren.

Kostenerstattungsverfahren

Bitte nehmen Sie vor einem ersten Termin mit mir Kontakt zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf und klären unter welchen Umständen eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren genehmigt wird.

Über zu erwartende Hindernisse können Sie sich bei Therapie.de informieren  , damit die Behandlung Ihres Kindes so zeitnah wie möglich erfolgen kann. Meine Rechnungsstellung erfolgt analog des GOP oder des des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).