KJP-Windt

Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr


Allgemein

Zurzeit kann ich in meiner Praxis Therapie für Privat- und Beihilfeversicherte sowie für Selbstzahler:innen anbieten.

Für gesetzlich versicherte besteht die Möglichkeit eine Kostenerstattung zu beantragen.


Informationen zur Kostenerstattung finden sie unter

https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen


Über mich

M.A. Erziehungswissenschaften

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut


Studium und Ausbildung

Studium Erziehungswissenschaften in Braunschweig und Bielefeld

Ausbildung zum Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie, MOVA-Institut in Hamburg

 

Berufliche Tätigkeit

Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (KJPP) Lüneburg

MVZ Verhaltenstherapie Nord, Standort Bergedorf

Kosten

Termine

Zurzeit sind freie Therapieplätze vorhanden.

Die Kontaktaufnahme bzw. Therapieplatzanfrage ist über das Formular möglich. 

Sollten noch weiterem Fragen bestehen bin ich telefonisch

von 12.00 bis13.00 Uhr 

oder ab

 19.30 Uhr.

 unter

 01573/3187974

zu erreichen.


Verhaltenstherapie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:


Bitte nehmen Sie vor unserem ersten Kennenlernen Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung auf und klären die für Ihren Tarif geltenden Bedingungen zwecks Aufnahme einer Verhaltenstherapie. 

In meiner Rechnungsstellung richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Ich mache darauf aufmerksam, dass ich direkt mit der hauptversicherten Person einen Honorarvertrag abschließe. Je nach Versicherungstarif entstehen Ihnen Kosten im Sinne des Selbstbehaltes.

Verhaltenstherapie und Beratung für Selbstzahler*innen:


Wenn Sie für sich/ für Ihr Kind eine Behandlung oder Beratung außerhalb des Kassensystems wünschen, so klären wir vor dem ersten Kennenlernen telefonisch die zu erwartenden Kosten, die sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psycho­therapeut*innen (GOP) orientieren.

Verhaltenstherapie im Kostenerstattungsverfahren
nach §13 Abs. 3 SGB V:


Bitte nehmen Sie vor einem ersten Termin mit mir Kontakt zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf und klären unter welchen Umständen eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren genehmigt wird.

Über zu erwartende Hindernisse können Sie sich bei Therapie.de informieren  , damit die Behandlung Ihres Kindes so zeitnah wie möglich erfolgen kann. Meine Rechnungsstellung erfolgt analog des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).